Corona Regeln für Beerdigungen und Verstorbene

Familien, welche einen geliebten Menschen mit Covid-19 verloren haben, durften unter Umständen bereits während der Krankheit und möglicherweise beim Sterben nur noch einen eingeschränkten Kontakt zu ihm haben. Daher kann der anschliessende Abschiedsprozess um so wichtiger sein. In der ersten Welle der Corona Pandemie herrschte grosse Verwirrung darüber was man darf und was nicht. So hat einerseits der Bund, andererseits zum Teil die Kantone, die Gemeinden, die Kirchen, Friedhöfe, Krematorien usw. eigene Regeln aufgestellt. Dies führte zu einer unübersichtlichen Situation.

Ab dem 13.9.2021 gilt für Trauerfeiern in Innenräumen (auch für konfessionsfreie) ab 50 Personen eine Zertifikatspflicht.

Für Trauerfeiern in Innenräumen mit weniger als 50 Personen gelten weiterhin die bekannten Schutzmassnahmen (Maskenpflicht, Abstand, max. 2/3 Kapazität), es müssen zudem neu die Kontaktdaten erhoben werden.

Aufbahrung

Sowohl der Bund, wie auch der Kanton Bern erlauben eine Aufbahrung mit offenem Sarg für verstorbene Covid 19 Patienten ausdrücklich. Dem Kantonsarztamt ist es wichtig, dass ein würdevoller Abschied möglich ist. Der Sarg soll hinter einer Glasscheibe, einer provisorischen Plexiglasscheibe oder einer Abschrankung stehen, so dass der Körper nicht direkt berührt werden kann. Umarmen, streicheln, küssen etc. sind zu unterlassen. Das Coronavirus verbreitet sich vorwiegend mittels Tröpfchen und Aerosole, welche beim Sprechen, Niesen oder Husten entstehen. Das Virus wird somit nicht von Verstorbenen über die Luft übertragen. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Restspuren von infektiösem Sekret am Körper des Leichnams vorhanden sind, daher sollte direkter Körperkontakt vermieden werden.

Trauerfeier, Urnenbeisetzung, Erdbestattung

Viele Familien überlegen sich, ob sie eine Abschiedsfeier verschieben, zuerst im kleinen Rahmen und später in einem grösseren Rahmen oder überhaupt nicht abhalten wollen. Abschied und Trauer sind wichtig und vermutlich aus emotionalen Gründen ein Stück weit nicht verschiebbar. In drei oder sechs Monaten werden Sie vermutlich nicht mehr die gleichen Gefühle wie heute haben. Welches für Sie die richtige Entscheidung ist, können nur Sie selbst beantworten. Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung um verschiedene Möglichkeiten, welche Ihrer Situation entsprechen aufzuzeigen. Lesen Sie dazu auch das Interview mit unserem Marc Walther im Anzeiger Nordquartier.

Postkarte aus der Corona-Zeit ans Jahr 2050

Liebes Jahr 2050…»

Was möchten Sie der Zukunft mitteilen aus der Coronazeit? Schreiben Sie eine Postkarte und schicken Sie diese an Radio SRF 1, Brunnenhofstrasse 22, 8057 Zürich . SRF 1 sammelt die Texte und übergibt sie dem Archiv zur Aufbewahrung. Mit dem Vermerk: Bitte im Jahr 2050 lesen - Gedanken zur Coronazeit aus dem Jahr 2020. Unser Herr Härri hat eine Postkarte geschrieben und ist in der Auftaktsendung am 11. Mai 2020 dazu interviewt worden:

Postkarte ans Jahr 2050 aus der Corona Zeit

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