Schüpfen

Wappen Schüpfen

Bestattungen in Schüpfen. Unser Bestattungsdienst hilft Ihnen bei einem Todesfall in Schüpfen achtsam an alles zu denken. Wir bieten Ihnen eine individuelle auf Ihre persönliche Situation angepasste Bestattung, Hilfe und Unterstützung. Unsere Bestatter nehmen sich Zeit für Sie und beziehen Sie mit ein, falls Sie das wünschen. Sie dürfen uns bei jedem Schritt den wir machen begleiten. Unser Bestattungsinstut ist im Kanton Bern, rund um Bern, Biel, und Thun tätig, wir überführen in der ganzen Schweiz und im Ausland.

Gemeinde Schüpfen

Das Dorf Schüpfen und die dazugehörenden Aussendörfer Allenwil, Bundkofen, Bühlhof, Bütschwil, Gsteig, Hard, Saurenhorn, Schüpberg, Schwanden, Winterswil und Ziegelried sowie das dazugehörende umfassende Naherholungsgebeit mit viel Wald sowie den zugänglichen und renaturierten Gewässern bilden gemeinsam die Gemeinde Schüpfen.

Die Gemeinde ist zuständig für die Organisation und die Bestattung (Erdbestattung, Urnenbeisetzung) bei einem Todesfall, wenn es eine Beisetzung oder eine Aufbahrung auf dem Friedhof Schüpfen gibt. Ausserdem wird bei einer Auslandüberführung der Sarg durch die Gemeindeverwaltung versiegelt und der Leichenpass ausgestellt. Jeder Todesfall muss im Kanton Bern nebst dem Zivistandsamt auch der Gemeinde gemolden werden für die Bestandesaufnahme des Vermögens und der Erben, der sogenannten Siegelung, zu Handen vom Regierungsstatthalteramt.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schüpfen, Dorfstrasse 17, 3054 Schüpfen
031 879 70 80

Friedhof Schüpfen

Der Friedhof Schüpfen beinhaltet eine Aufbahrungshalle mit einem Vordach. Er ist zu Fuss 5 Minuten von der reformierten Kirche entfernt, etwas ausserhalb des Dorfes.

Zivilstandsamt Seeland

Beim Zivilstandsamt Seeland muss ein Todesfall innerhalb von 2 Tagen angemeldet werden, wenn der Tod in einer Gemeinde, welche sich im Zivilstandskreis Seeland befindet eingetreten ist. Bei der Anmeldung wird eine Bestätigung der Anmeldung ausgehändigt, nur mit dieser kann eine Kremation, eine Erdbestattung oder eine Auslandüberführung durchgeführt werden. Die amtlichen Abläufe können durch die nächste(n) Person(en) in der Erbfolge erledigt werden oder sie können mit Vollmacht an den Bestattungsdienst delegiert werden.

Kontakt

Zivilstandskreis Seeland, Villa Rockhall III, Seevorstadt 105, 2502 Biel
031 635 43 70

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Schüpfen

Die Kirchgemeinde Schüpfen besteht aus der politischen Gemeinden Schüpfen mit den Aussendörfern: Allenwil, Bundkofen, Bühlhof, Bütschwil, Gsteig, Hard, Saurenhorn, Schüpberg, Schwanden, Winterswil und Ziegelried.

Für Todesfälle rufen Sie eine der Pfarrpersonen an:

ref Kirche Schüpfen

Römisch-katholische Kirche St. Franziskus Zollikofen

Zur Pfarrei St. Franziskus gehören drei Seelsorgekreise:

Seelsorgekreis Zollikofen: Zollikofen, Moosseedorf, Kirchlindach und Teile von Oberlindach.
Gottesdienste werden in der Pfarrkirche St. Franziskus gefeiert.

Seelsorgekreis Münchenbuchsee: Ballmoos, Deisswil, Diemerswil, Dieterswil, Lätti, Münchenbuchsee, Rapperswil, Ruppoldsried und Wiggiswil.
Gottesdienste werden in der ref. Kirche Münchenbuchsee gefeiert.

Seelsorgekreis Urtenen-Schönbühl und Jegenstorf: Jegenstorf, Münchringen, Iffwil, Zuzwil, Urtenen-Schönbühl und Mattstetten. Gottesdienste werden in den ref. Kirchen in Jegenstorf und Urtenen gefeiert.

Pfarrei St. Franziskus

Weitere Glaubensrichtungen

Auskunft für Menschen aus einer anderen Glaubensrichtungen wie Hindus, Buddhisten, Sikhs, Muslime, Juden, Attheisten und Gotteshäusern wie Kirchen, Kapellen, Freikirchen, Tempel und Möglichkeiten für konfessionsneutrale Feiern erhalten Sie gerne direkt bei unserem Bestattungsinstitut, rufen Sie uns jederzeit an.

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