Ärztliche Todesbescheinigung
Die ärztliche Todesbescheinigung ist ein wichtiges, grundlegendes und wegweisendes Dokument. Sterben ist auch eine amtliche und zivilstandesrechtliche Angelegenheit. Ohne einen ärztlichen Todesschein - mit Ausnahme bei Anordnung durch einen Staatsanwalt respektive in dessen Auftrag die Polizei - darf kein Bestatter aktiv werden.
Der ärztliche Todesschein wird von einem anerkannten Arzt ausgefüllt, der mit dem Verstorbenen nicht verwandt sein darf. Dabei wird zwischen einem natürlichen, einem nicht natürlichen und einem unklaren Todesfall unterschieden. Wenn die Todesursache nicht natürlich oder unklar ist, gibt es zwingend eine Meldung an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Diese hat die Aufgabe, ein Delikt festzustellen oder auszuschliessen und die Todesursache auch im Hinblick auf versicherungstechnische Gründe festzustellen.
Eine rechtsmedizinische Untersuchung hat eine aufschiebende Wirkung, was die Verfügbarkeit der verstorbenen Person für die Angehörigen anbetrifft. Das heisst, erst nach Abschluss aller Abklärungen direkt vor Ort, möglicherweise aber auch in der Rechtsmedizin, können die Angehörigen wieder über die verstorbene Person verfügen.
Idealerweise stellt der Hausarzt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Er kennt die Krankheits- und möglicherweise die Familiengeschichte und kann deswegen am einfachsten eine natürliche Todesursache feststellen. Ein Notarzt ist nicht vertraut mit der Krankheitsgeschichte und wird deswegen eher die Möglichkeit eines unklaren Todesfalles in Betracht ziehen.