Letzte Ruhe in der Natur: Was ist in der Schweiz erlaubt? ??
Wussten Sie, dass die Schweiz im Vergleich zu den Nachbarländern ein sehr liberales Bestattungsrecht hat Da es keinen Friedhofszwang gibt, sind Naturbestattungen im privaten Rahmen grundsätzlich erlaubt. Dennoch gilt es, klare Regeln zu beachten: Im Wald & in den Bergen: Das Vergraben der Asche ist im öffentlichen Raum meist kein Problem. Grabmale, Urnen oder künstliche Dekorationen (wie Kerzen) sind tabu. Im Wasser: Laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) darf reine Asche oder eine 100 % biologisch abbaubare Wasserurne (z. B. aus ungebranntem Ton, Sand oder Salz) in Gewässer gelassen werden. Aber Achtung: Am Bodensee (Kantone TG/SG) gilt ein striktes Verbot! Auf Privatgrund: Im eigenen Garten entscheidet man selbst. Auf fremdem Land (z. B. beim Bauern) braucht es zwingend die Erlaubnis des Eigentümers. Das wichtigste Gebot bleibt immer: Achtsamkeit und Rücksichtnahme gegenüber Mitmenschen und der Natur. Detaillierte Angaben und Gesetzesgrundlagen findest du hier.
