Erdbestattung

Für die Erdbestattung (Sargbeisetzung) besteht in der Schweiz eine Friedhofpflicht. Das heisst, es ist nicht erlaubt ausserhalb eines eingezonten Friedhofes eine Beisetzung mit einem Sarg durchzuführen.

Die Erdbestattung der verstorbenen Person erfolgt in die Erde: In ein Einzelgrab, Haingrab oder Familiengrab. Als Ausnahme steht zum Beispiel in Bern oder Grosshöchstetten ein Gemeinschaftsgrab für Särge (Sargwiesengrab) zur Verfügung. Sargbestattungen werden weit weniger häufig durchgeführt als Feuerbestattungen. In städtischen Umgebungen sind dies noch ungefähr 10% aller Bestattungen. In ländlichen Umgebungen deutlich mehr.

Bei einer Erdbestattung ist der Zeitdruck bis zur Beisetzung grösser. Vor allem dann, wenn der Sarg bei der Trauerfeier dabei sein soll. Der Sarg wird mit einem Sargablassgerät oder Sargwagen zum ausgehobenen Erdgrab gefahren und dort elektrisch oder mechanisch hinuntergelassen. Auf kleineren Friedhöfen wird der Sarg noch mit Seilen von Hand ins Grab abgesenkt.

Die Kosten für eine Erdbestattung variieren stark von Gemeinde zu Gemeinde. Teilweise ist diese für Einwohner bei einem Sargreihengrab kostenlos. Bei einem Familiengrab für zwei Särge kann dies aber auch mehr als CHF 20'000.- kosten. Nicht zu vergessen sind die Kosten für den Grabstein und für die Grabpflege (Bepflanzung), falls man diese nicht selber übernimmt. Die Erdbestattung ins Gemeinschaftsgrab (Sargwiesengrab) auf dem Bremgartenfriedhof in Bern ist für Bewohner der Stadt Bern mit CHF 270.- (Stand 2015) das kostengünstigste Grab. Zumal bei diesem Grab keine Kremationskosten, keine Grabpflege und nicht zwingend eine Beschriftung des Grabes anfällt.

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