Naturbestattung in der Schweiz
Eine Naturbestattung ist in der Schweiz im privaten Rahmen grundsätzlich erlaubt, sofern gewisse Verhaltensregeln eingehalten werden. So sollte auf privatem Gelände, also beispielsweise auf dem Land eines Bauern, dessen Erlaubnis eingeholt werden. Wälder, Alpen oder Gewässer gelten häufig als "öffentlicher" Raum. Dort ist eine Beisetzung der Asche in der Regel kein Problem. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, dies bei jeder Bestattung in der Natur genau abzuklären. Beispielsweise ist es im Kanton Wallis Institutionen im Gegensatz zu Privatleuten verboten, Asche in der Natur beizusetzen. Ein achtsamer Umgang mit den anderen Menschen ist angezeigt. Auf einer Alp sollte zum Beispiel kein Grabmal erstellt werden - sonst wäre bald jeder Wanderweg gesäumt von sichtbaren Gräbern. Im Menü Bestattungen zählen wir einige Möglichkeiten von Naturbestattungen auf und beleuchten praktische Aspekte, die es bei der jeweiligen Bestattungsart zu beachten gibt.